Wegeunfall Kita, Supermarkt, Tankstelle und wann der Arbeitsweg versichert bleibt
Was ist ein Wegeunfall und wo beginnt der versicherte Weg?
„Auf dem Weg zur Arbeit bin ich immer versichert.“ Das glauben viele Beschäftigte, und es stimmt nur zum Teil. Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, und die gesetzliche Unfallversicherung behandelt ihn wie einen Arbeitsunfall.1 Wer aber unterwegs privat etwas erledigt, kann den Schutz für diese Zeit verlieren, im ungünstigen Fall sogar für den restlichen Weg.
Die Grundlage steht in § 8 Abs. 2 SGB VII. Dort zählt das Gesetz Wege auf, die als versicherte Tätigkeit gelten, obwohl dabei noch gar nicht gearbeitet wird.2 Die wichtigste Nummer ist die erste:
„Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,“
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII · Sozialgesetzbuch VII, geltende Fassung
Unmittelbar heißt nicht zwingend der kürzeste Weg. Eine längere Strecke ist versichert, wenn sie verkehrsgünstiger, schneller oder sicherer ist, etwa die Umfahrung eines Staus oder einer Baustelle.34 Mit welchem Verkehrsmittel jemand fährt, spielt dagegen keine Rolle.4 Die Mitarbeiterin einer Steuerkanzlei, die mit dem Rad über die Nebenstraße statt über die vierspurige Ausfallstraße fährt, ist also genauso versichert wie ihr Kollege im Bus.
Der Schutz beginnt mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohnhauses. Das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus gehört nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts noch zum häuslichen Bereich und ist damit nicht versichert.3 Startet jemand nicht von zu Hause, sondern von einem sogenannten dritten Ort, etwa nach einer Übernachtung bei Freunden, gilt dieser Ort als Startpunkt, wenn sich die Person dort mindestens zwei Stunden aufgehalten hat.1
Gut zu wissen
Fährt ein Techniker eines IT-Systemhauses vom Büro zum Kunden, ist das kein Arbeitsweg, sondern ein Weg im Rahmen der Arbeit selbst. Auch Wege aus dem Homeoffice ins Büro, etwa wegen eines IT-Problems, und Wege zu Kundenterminen sind versichert.4
Die Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei. Sie entscheidet später darüber, ob ein Unfall in die Beitragsberechnung eurer Berufsgenossenschaft einfließen kann. Dazu mehr im vierten Kapitel.
Welche Umwege sind beim Wegeunfall mitversichert?
Das Gesetz kennt mehrere Fälle, in denen ein Abweichen vom direkten Weg ausdrücklich versichert ist.2 Für kleine Betriebe sind vor allem diese wichtig:
- Kinderbetreuung: Versichert ist der Umweg, um Kinder, die mit der versicherten Person im gemeinsamen Haushalt leben, wegen der eigenen beruflichen Tätigkeit oder der des Ehe- oder Lebenspartners in fremde Obhut zu geben, also in Kita, Hort oder zur Tagesmutter (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a).
- Fahrgemeinschaft: Versichert ist der Umweg, um mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b).
- Kita-Weg aus dem Homeoffice: Wer zu Hause arbeitet, ist auf dem unmittelbaren Weg zur Kinderbetreuung und zurück versichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 2a).
- Familienheimfahrt: Wer wegen der Entfernung am Arbeitsort oder in dessen Nähe eine Unterkunft hat, ist auf dem Weg zwischen ständiger Familienwohnung und Arbeitsort versichert (§ 8 Abs. 2 Nr. 4).
Die Regel für das Homeoffice ist vergleichsweise neu. Bis Mitte 2021 war der Weg von der Wohnung zur Kita bei Telearbeit nicht versichert, weil Wohnung und Arbeitsort an derselben Stelle liegen. Für Unfälle ab dem 18. Juni 2021 schließt die Nr. 2a diese Lücke.3 Bringt also der Mitarbeiter einer Versicherungsagentur morgens aus dem Homeoffice seine Tochter in die Kita und stürzt dabei mit dem Rad, ist das ein Wegeunfall. Wie ihr Homeoffice und mobiles Arbeiten rechtlich trennt, lest ihr im Beitrag Telearbeit und mobiles Arbeiten.
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Bei Fahrgemeinschaften gibt es eine Grenze, die oft überrascht. Wer an seinem freien Tag Kollegen zur Arbeit bringt, ist dabei nicht versichert, auch wenn er genau die Strecke fährt, die er sonst zur Arbeit nimmt.3 Der Umweg ist nur versichert, wenn der Fahrer selbst auf dem Weg zur Arbeit ist.
Familienheimfahrten betreffen kleine Betriebe häufiger, als man denkt. Ein Beispiel ist der Tischler aus einer anderen Region, der unter der Woche in einem Zimmer nahe der Werkstatt wohnt und am Freitag zu seiner Familie fährt. Dieser Weg ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII versichert, wenn er mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt.2
Wann endet der Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg?
Der Schutz hängt am Zweck des Weges. Solange jemand unterwegs ist, um zur Arbeit oder nach Hause zu kommen, ist er versichert. Sobald eine private Erledigung dazwischenkommt, entfällt der Schutz für diese Zeit. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ein Abweg zum Einkaufen unversichert, und schon der eingeleitete Richtungswechsel gilt als Einschnitt.3
Danach kommt es auf die Dauer an. Kurze Zwischenstopps für private Besorgungen unterbrechen den Schutz nur, er lebt danach wieder auf. Dauert die Unterbrechung länger als zwei Stunden, erlischt er.4 Wieder versichert ist die Person außerdem erst, wenn sie die private Tätigkeit beendet hat und auch räumlich wieder auf dem direkten Weg ist.3
Ein Gedankenspiel macht das greifbar. Eine Lehrerin einer Sprachschule fährt nach dem Abendkurs nach Hause und hält kurz am Supermarkt. Rutscht sie im Laden aus, ist sie nicht versichert. Fährt sie nach zwanzig Minuten weiter und hat zwei Straßen später einen Unfall, ist sie wieder versichert. Geht sie nach dem Kurs stattdessen drei Stunden mit Freunden essen, ist auch der restliche Heimweg nicht mehr versichert.
Achtung
Wer auf dem Arbeitsweg tankt, weil der Tank leer ist, ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Regelfall nicht versichert. Das gilt auch für das Aufladen eines Elektroautos. Anders ist es etwa, wenn der Arbeitgeber anweist, den Dienstwagen vollgetankt zurückzugeben.3
Auch freiwillige Umwege aus privaten Gründen sind nicht versichert, etwa die landschaftlich schönere Strecke am Wochenende vor dem Dienst.4 Die folgende Übersicht fasst die typischen Situationen zusammen. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, denn ob ein Wegeunfall vorliegt, entscheidet am Ende eure Berufsgenossenschaft.
Wegeunfall: versichert oder nicht?
Typische Situationen auf dem Weg zur Arbeit und zurück:
| Situation | Versichert? | Grundlage |
|---|---|---|
| Direkter Weg von der Wohnung zur Arbeit, egal ob mit Auto, Rad, Bus oder zu Fuß | Ja | § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII |
| Längere Strecke, weil sie schneller oder sicherer ist (Stau, Baustelle) | Ja | BSG-Rechtsprechung, DGUV, VBG |
| Umweg zur Kita oder Tagesmutter auf dem Weg zur Arbeit | Ja | § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII |
| Weg aus dem Homeoffice zur Kita und zurück | Ja (Unfälle ab 18.06.2021) | § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII |
| Umweg, um Kollegen für die Fahrgemeinschaft abzuholen | Ja | § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b SGB VII |
| Kollegen am eigenen freien Tag zur Arbeit fahren | Nein | BSG-Rechtsprechung, DGUV |
| Familienheimfahrt von der Unterkunft am Arbeitsort | Ja | § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII |
| Weg von einem dritten Ort nach mindestens zwei Stunden Aufenthalt | Ja | DGUV |
| Treppenhaus im eigenen Mehrfamilienhaus | Nein | BSG-Rechtsprechung, DGUV |
| Abstecher zum Supermarkt | Während des Einkaufs nein, danach wieder ja | BSG-Rechtsprechung, VBG |
| Private Unterbrechung von mehr als zwei Stunden | Nein, auch nicht auf dem restlichen Weg | VBG |
| Tanken oder E-Auto laden wegen leeren Tanks oder Akkus | In der Regel nein | BSG-Rechtsprechung, DGUV |
| Schönere Strecke aus privaten Gründen | Nein | VBG |
Wer in eurem Team weiß, wo der Schutz endet, kann private Erledigungen bewusst auf den Weg legen, wo sie nicht schaden, oder sich bei längeren Terminen privat absichern. Das ist keine Pflicht des Arbeitgebers, aber ein Hinweis, den viele Beschäftigte dankbar annehmen.
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Was müsst ihr nach einem Wegeunfall tun und wer zahlt?
Für die Meldung gilt beim Wegeunfall dasselbe wie beim Arbeitsunfall. Ist die verletzte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder stirbt sie, zeigt ihr den Unfall eurer Berufsgenossenschaft binnen drei Tagen an, nachdem ihr davon erfahren habt.56 Bei tödlichen Unfällen ist zusätzlich eine sofortige Meldung vorgesehen, am besten telefonisch oder per E-Mail.1 Fristen, Inhalt der Anzeige und Unterschriften erklären wir ausführlich im Beitrag Unfallanzeige richtig erstatten.
Auch beim Wegeunfall muss die verletzte Person einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Erstversorgung darf ein anderer Arzt übernehmen.1 Ob am Ende tatsächlich ein versicherter Wegeunfall vorliegt, prüft die Berufsgenossenschaft. Ihr müsst das nicht selbst beurteilen, sondern meldet im Zweifel lieber.
Bei den Leistungen gibt es keinen Unterschied zum Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die medizinische und berufliche Rehabilitation und zahlt je nach Fall Übergangsgelder und Renten, im Todesfall auch an Angehörige oder Hinterbliebene.7 Den Beitrag dafür zahlt allein der Arbeitgeber.7
Praxistipp
Gewerbliche Berufsgenossenschaften erheben Zuschläge oder gewähren Nachlässe abhängig von den angezeigten Versicherungsfällen. Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII bleiben dabei nach dem Gesetz außer Ansatz.8
Ein Wegeunfall erhöht euren Beitrag über dieses Verfahren also nicht. Das ist auch ein Grund mehr, Wegeunfälle nicht aus Sorge um den Beitrag unter den Tisch fallen zu lassen. Unfälle auf Betriebswegen, etwa bei der Fahrt zum Kunden, sind von dieser gesetzlichen Ausnahme nicht erfasst. Die Satzung eurer Berufsgenossenschaft kann aber weitere Fälle ausnehmen, zum Beispiel Unfälle auf Betriebswegen oder durch Fremdverschulden.8 Wie eure BG das regelt, steht in ihrer Satzung.
So geht ihr nach einem Wegeunfall vor
Die überwiegende Mehrheit der Wegeunfälle passiert im Straßenverkehr, wo ihr wenig Einfluss habt.1 Anders ist es auf eurem eigenen Gelände: der unbeleuchtete Hof der Zahnarztpraxis, die vereiste Rampe am Lager oder der Fahrradständer direkt an der Ausfahrt. Solche Stellen könnt ihr in der Gefährdungsbeurteilung erfassen und mit wenig Aufwand entschärfen.
Wie könnt ihr Wegeunfällen im Betrieb vorbeugen?
Auf den Arbeitsweg selbst habt ihr nur begrenzt Einfluss, auf die Bedingungen drumherum aber schon. Wer Dienstpläne aufstellt, kann darauf achten, dass niemand nach einem überlangen Tag oder unter Zeitdruck losfahren muss. Ein ambulanter Pflegedienst, dessen Leute nach der Spätschicht im Dunkeln heimfahren, kann zum Beispiel Übergaben so legen, dass keine Hektik entsteht.
Verkehrssicherheit und das Wissen um den Versicherungsschutz lassen sich gut in die regelmäßige Unterweisung einbauen. Die Unterweisung ist eure eigene Pflicht als Arbeitgeber und muss an die Gefährdungen in eurem Betrieb angepasst sein.9 Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt unterstützen euch dabei, die Verantwortung bleibt bei euch.
Das solltet ihr jetzt erledigen:
- Prüft Parkplatz, Hof, Zufahrt und Eingänge auf Stolper-, Rutsch- und Sichtgefahren und ergänzt die Gefährdungsbeurteilung.
- Klärt im Team, dass Wegeunfälle genauso gemeldet werden wie Arbeitsunfälle, und wer im Betrieb die Unfallanzeige übernimmt.
- Erklärt bei der nächsten Unterweisung kurz, wann der Schutz unterwegs entfällt, etwa beim Einkauf oder beim Tanken.
- Legt fest, wie Homeoffice-Tage dokumentiert werden, damit später klar ist, ob ein Kita-Weg aus dem Homeoffice versichert war.
Wer hilft euch, Unfälle im Betrieb gar nicht erst entstehen zu lassen?
Auf den Arbeitsweg eurer Leute habt ihr wenig Einfluss, auf euren Betrieb dagegen schon. Wir fangen bewusst klein an: Wir bestellen für euch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt und erstellen mit unserer Software SMART CAMPUS die Gefährdungsbeurteilung, in der auch Parkplatz, Hof und Zugänge ihren Platz haben. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, was ihr darüber hinaus braucht. Die Unterweisungen gebt ihr als E-Learning an euer Team, auch an alle, die oft im Homeoffice arbeiten.
In einer kostenlosen Erstberatung von etwa 30 Minuten klären wir, wo euer Betrieb steht. Wenn ihr schon wisst, was ihr braucht, fordert direkt ein unverbindliches Angebot an.
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FAQ zum Thema "Wegeunfall"
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Was ist ein Wegeunfall?
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Er gilt nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII als Unfall bei einer versicherten Tätigkeit und ist damit über die Berufsgenossenschaft versichert.
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Ist ein Umweg zur Kita auf dem Arbeitsweg versichert?
Ja. Der Umweg, um Kinder aus dem gemeinsamen Haushalt wegen der Berufstätigkeit in Kita, Hort oder zur Tagesmutter zu bringen, ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII versichert. Seit dem 18. Juni 2021 gilt das nach Nr. 2a auch für den Weg aus dem Homeoffice zur Kinderbetreuung.
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Bin ich versichert, wenn ich auf dem Heimweg einkaufen gehe?
Während des Einkaufs nicht. Kurze private Zwischenstopps unterbrechen den Schutz, danach lebt er auf dem direkten Weg wieder auf. Dauert die Unterbrechung länger als zwei Stunden, ist auch der restliche Heimweg nicht mehr versichert.
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Ist Tanken auf dem Weg zur Arbeit versichert?
Im Regelfall nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist verbrauchsbedingtes Tanken eine private Verrichtung, ebenso das Laden eines Elektroautos. Ausnahmen gibt es etwa, wenn der Arbeitgeber das Tanken anweist.
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Sind Fahrgemeinschaften beim Wegeunfall versichert?
Ja, der Umweg, um mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu nutzen, ist nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b SGB VII versichert. Wer Kollegen an seinem freien Tag zur Arbeit fährt, ist dabei aber nicht versichert.
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Wo beginnt der Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg?
Mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohnhauses. Das Treppenhaus im Mehrfamilienhaus zählt noch zum häuslichen Bereich und ist nicht versichert.
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Muss ein Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie ein Arbeitsunfall. Ist die verletzte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder stirbt sie, erstattet ihr binnen drei Tagen nach Kenntnis die Unfallanzeige (§ 193 Abs. 1 SGB VII).
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Erhöht ein Wegeunfall den Beitrag zur Berufsgenossenschaft?
Über Zuschläge und Nachlässe nicht. Nach § 162 Abs. 1 SGB VII bleiben Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII dabei außer Ansatz. Unfälle auf Betriebswegen fallen nicht unter diese gesetzliche Ausnahme.
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Welche Leistungen gibt es nach einem Wegeunfall?
Dieselben wie nach einem Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt medizinische und berufliche Rehabilitation und zahlt je nach Fall Übergangsgelder und Renten, im Todesfall auch an Hinterbliebene.
Quellen
- DGUV – Wegeunfälle im Straßenverkehr ↩
- § 8 SGB VII – Arbeitsunfall ↩
- DGUV Forum 9/2021 – Neuere BSG-Rechtsprechung zum Wegeunfall ↩
- VBG – Versicherungsschutz ↩
- § 193 SGB VII – Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls ↩
- BGW – Versichert: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und mehr ↩
- DGUV – Die gesetzliche Unfallversicherung ↩
- § 162 SGB VII – Zuschläge, Nachlässe, Prämien ↩
- § 12 ArbSchG – Unterweisung ↩