Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmer im Rahmen der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. © Shutterstock, ALPA PROD
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer beschäftigt, muss eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. © Shutterstock, ALPA PROD

Kosten externe Sifa Eigene Sifa oder externer Dienst und welche Lösung sich für euren Betrieb rechnet

Eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit klingt nach Kontrolle, bringt aber Ausbildung, Fortbildung und Freistellung mit sich. Wir zeigen euch, wovon die Kosten der Sifa-Betreuung abhängen, wie interne und externe Lösung im Vergleich abschneiden und worauf ihr bei Angeboten achten solltet.

ca. 9 Min. Lesezeit Aktualisiert:

Welche Wege gibt es, die Pflicht zur Sifa zu erfüllen?

Ihr könnt eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen und bestellen oder einen externen Dienst beauftragen. Rechtlich sind beide Wege gleichwertig. Die Kosten einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängen vor allem von Betreuungsform, Zahl der Beschäftigten und Betreuungsgruppe ab. Bei einer internen Sifa kommen Ausbildung, Arbeitszeit und Fortbildung dazu, und das macht den externen Weg für die meisten kleinen Betriebe zur schlankeren Lösung.

Die Pflicht selbst steht nicht zur Wahl. Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, soweit das nach Betriebsart, Zahl der Beschäftigten, Betriebsorganisation und den eigenen Kenntnissen im Arbeitsschutz erforderlich ist.30 Wie viel Betreuung daraus folgt, legt die DGUV Vorschrift 2 eures Unfallversicherungsträgers fest. Für die Umsetzung habt ihr drei Möglichkeiten:

  • Interne Sifa: Ihr bestellt einen eigenen Beschäftigten, der die sicherheitstechnische Fachkunde nach § 4 der DGUV Vorschrift 2 mitbringt oder dafür ausgebildet wird.31
  • Externer Dienst: Ihr verpflichtet einen überbetrieblichen Dienst. Damit ist eure Bestellpflicht ebenfalls erfüllt, eine Festanstellung braucht ihr nicht.32
  • Unternehmermodell: In der alternativen bedarfsorientierten Betreuung bildet ihr euch als Inhaber selbst fort und holt Fachkraft und Betriebsarzt bei bestimmten Anlässen dazu. Das ist eine eigene Betreuungsform mit eigenen Pflichten, kein Ersatz ohne Aufwand.33

Welcher Weg passt, hängt stark vom Betrieb ab. Eine Webagentur mit sechs Leuten am Bildschirm hat andere Fragen als eine Hausverwaltung mit 35 Beschäftigten, deren Hausmeister auf Dächer steigen und in Heizungskeller gehen. Schaut deshalb zuerst auf eure eigenen Zahlen und erst danach auf Angebote.

Gut zu wissen

Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit müsst ihr auch einen Betriebsarzt bestellen.34 Intern ist das für kleine Betriebe kaum machbar, denn die arbeitsmedizinische Fachkunde setzt die Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin voraus.31 Fragt beide Leistungen am besten gemeinsam an.

Für den Kostenvergleich heißt das: Ihr vergleicht nicht nur Sifa gegen Sifa, sondern ein Gesamtpaket aus sicherheitstechnischer und betriebsärztlicher Betreuung. Beide richten sich nach denselben Vorgaben.

Wovon hängen die Kosten der Sifa-Betreuung ab?

Eine feste Pauschale für die Sifa-Betreuung gibt es nicht, weil die DGUV Vorschrift 2 den Umfang an euren Betrieb koppelt. Vier Stellschrauben bestimmen, wie viel Betreuung ihr braucht und damit, was ihr bezahlt. Das gilt für die interne wie für die externe Lösung.

  1. Betreuungsform: Bis 20 Beschäftigte gilt die Regelbetreuung nach Anlage 1. Sie besteht aus der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und der anlassbezogenen Betreuung, feste Einsatzzeiten gibt es dort nicht.31 Bei der VBG wird die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung anlassbezogen, spätestens aber nach drei Jahren wiederholt.33
  2. Zahl der Beschäftigten: Teilzeitkräfte zählen anteilig mit 0,5, 0,75 oder 1,0. Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt Anlage 2 mit Grundbetreuung und betriebsspezifischem Teil.
  3. Betreuungsgruppe: Die Grundbetreuung beträgt je Beschäftigtem und Jahr 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III. Welche Gruppe gilt, regelt eure BG nach dem Wirtschaftszweig.31
  4. Betriebsspezifischer Teil: Seinen Umfang legt ihr über 20 Beschäftigten gemeinsam mit Fachkraft und Betriebsarzt anhand der Gefährdungsbeurteilung fest, etwa wenn neue Maschinen, Umbauten oder neue Tätigkeiten anstehen.

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Wie stark die Betreuungsgruppe ins Gewicht fällt, zeigt ein Rechenbeispiel. Angenommen, eine Hausverwaltung mit 35 Beschäftigten wird Gruppe III zugeordnet. Dann sind es 17,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr, die sich Fachkraft und Betriebsarzt teilen, jeder mit mindestens 20 Prozent.35 Eine Tischlerei mit 28 Beschäftigten in Gruppe I käme dagegen auf 70 Stunden. Ähnliche Betriebsgröße, völlig anderer Aufwand.

Wie ihr eure Gruppe ermittelt und Teilzeitkräfte richtig zählt, erklären wir ausführlich in unserem Überblick zu Betreuungsformen und Einsatzzeiten. Für den Kostenvergleich reicht es, wenn ihr diese drei Zahlen kennt: Beschäftigte nach Köpfen und Stunden, eure Betreuungsgruppe und die Betreuungsform, die daraus folgt.

Was kostet euch eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wer eine eigene Sifa will, braucht zuerst die passende Person. Die DGUV Vorschrift 2 verlangt für die sicherheitstechnische Fachkunde eine Qualifikation als Ingenieur, staatlich geprüfter Techniker oder Meister, jeweils mit in der Regel zwei Jahren Berufspraxis, dazu einen erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierungslehrgang. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen auch Absolventen etwa aus Chemie, Biologie, Ergonomie oder Arbeitspsychologie infrage.31

In einem Ingenieurbüro mit neun Leuten, die regelmäßig auf Baustellen unterwegs sind, gäbe es diese Person vielleicht sogar. Sie müsste aber neben ihren Projekten eine berufsbegleitende Ausbildung durchlaufen. Die BGW legt diese auf knapp zwei Jahre an, mit 20 Seminartagen, rund 40 Tagen Online-Lernen und vier Praktika von geschätzt 35 Tagen.36 Bei der VBG besteht die Qualifizierung in der Regel aus drei Wochenseminaren und vier dreitägigen Seminaren, ergänzt um Selbstlern- und Praktikumsphasen.37

Die Lehrgangsgebühren sind dabei selten der größte Posten. Die VBG schreibt, dass die Teilnahme an ihren Seminaren im Mitgliedsbeitrag enthalten ist und sie Unterkunft und Verpflegung übernimmt. Das Arbeitsentgelt müsst ihr während der Seminare aber ungekürzt weiterzahlen.37 Die BGW bildet kostenfrei aus, wenn die Person mindestens 160 Stunden im Jahr als Sifa arbeiten wird. Darunter wird eine Pauschale von 150 Euro pro Seminartag fällig.36 Ein Kleinbetrieb ohne feste Einsatzzeiten dürfte diese Schwelle selten erreichen.

Mit dem Abschluss endet der Aufwand nicht, denn das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt euch die Fortbildung ausdrücklich vor:

„Der Arbeitgeber hat den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. Ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit als Arbeitnehmer eingestellt, so ist sie für die Zeit der Fortbildung unter Fortentrichtung der Arbeitsvergütung von der Arbeit freizustellen. Die Kosten der Fortbildung trägt der Arbeitgeber.“

§ 5 Abs. 3 Satz 1 bis 3 ASiG · Arbeitssicherheitsgesetz, zuletzt geändert 2013

Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 muss der regelmäßige Bericht der Sifa außerdem Nachweise über diese Fortbildungen enthalten.31 Dazu kommen laufende Pflichten im Alltag:

  • Ausstattung: Ihr stellt der Sifa bei Bedarf Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung.30
  • Unabhängigkeit: Bei der Anwendung ihrer Fachkunde ist die Sifa weisungsfrei, sie untersteht unmittelbar der Betriebsleitung und darf wegen ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden.38
  • Betriebsrat: Gibt es einen, muss er der Bestellung und Abberufung einer angestellten Sifa zustimmen.39
  • Ausfall: Kündigt eure Sifa oder fällt sie länger aus, beginnt die Suche samt Ausbildung von vorn.

Wie schneiden interne und externe Sifa im Vergleich ab?

Legt man beide Wege nebeneinander, wird schnell klar, wo der Aufwand liegt. Die Tabelle vergleicht bewusst ohne Euro-Beträge, denn die hängen von den Stellschrauben aus dem zweiten Kapitel ab.

Interne und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vergleich:

KriteriumInterne SifaExterner Dienst
RechtsgrundlageBestellung eines eigenen Beschäftigten (§ 5 ASiG)Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes (§ 19 ASiG)
QualifikationBerufsabschluss, Praxis und Lehrgang müsst ihr sicherstellenbringt der Dienst mit, ihr lasst euch die Fachkunde nachweisen
Vorlaufzeitberufsbegleitende Ausbildung, bei der BGW knapp zwei JahreBestellung, sobald der Vertrag steht
Laufender AufwandArbeitszeit für Betreuung, Fortbildung und Berichtvereinbarte Leistung nach Betreuungsform und Einsatzzeit
FortbildungKosten und bezahlte Freistellung beim Arbeitgeber (§ 5 Abs. 3 ASiG)im Bericht nachzuweisen, Kostenregelung im Vertrag klären
AusfallErsatz müsst ihr selbst finden und ausbildenVertretung im Vertrag regeln
BetriebsratZustimmung zur Bestellung nötigAnhörung vor der Verpflichtung
Blick auf den Betriebkennt die Abläufe, Gefahr der BetriebsblindheitBlick von außen, lernt den Betrieb über die Erstbegehung kennen
Verantwortungbleibt bei euch als Arbeitgeberbleibt bei euch als Arbeitgeber

Eine eigene Sifa rechnet sich eher dort, wo dauerhaft viel Einsatzzeit anfällt, etwa in größeren Betrieben mit gefährlichen Tätigkeiten. Sie kann auch sinnvoll sein, wenn ohnehin ein Meister oder Ingenieur im Haus ist, der die Rolle auf Dauer übernehmen will. Für die Webagentur, das Ingenieurbüro oder die Hausverwaltung steht der Aufwand dagegen in keinem Verhältnis zu den wenigen Stunden, die die Vorschrift verlangt.

Beim Betriebsrat unterscheiden sich beide Wege übrigens ebenfalls. Eine angestellte Sifa braucht seine Zustimmung, vor der Verpflichtung eines externen Dienstes müsst ihr ihn anhören.39

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Feste Monatspreise statt Stundenpakete. Zusätzliche Leistungen nur, wenn euer Betrieb sie wirklich braucht.

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Bleibt das Unternehmermodell. Bei der VBG steht es Betrieben bis 30 Beschäftigten in Gruppe II und bis 50 Beschäftigten in Gruppe III offen. Ihr nehmt als Inhaber innerhalb von zwei Jahren an Motivations- und Informationsmaßnahmen teil und bildet euch danach im Abstand von höchstens drei Jahren fort. Bei besonderen Anlässen müsst ihr trotzdem Fachkraft und Betriebsarzt hinzuziehen, und wer die Pflichten nicht erfüllt, fällt in die Regelbetreuung zurück.33

Ihr spart damit einen Teil der Betreuung, bezahlt aber mit eigener Zeit für Seminare und Nachweise. Die laufende fachliche Absicherung durch eine Fachkraft fehlt, und Lücken in der Gefährdungsbeurteilung fallen direkt auf euch zurück. Für die meisten Betriebe ist deshalb die Regelbetreuung mit externer Fachkraft und Betriebsarzt der verlässlichere Weg.

Worauf solltet ihr bei Angeboten für eine externe Sifa achten?

Angebote lassen sich nur vergleichen, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben. Ein niedriger Preis hilft euch wenig, wenn darin Leistungen fehlen, die ihr später teuer nachkaufen müsst. Umgekehrt bringen euch Stunden nichts, die nie genutzt werden. Viele Betriebe bezahlen Jahr für Jahr Einsatzzeiten, aus denen nie eine Begehung oder eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung wird.

So prüft ihr ein Sifa-Angebot in fünf Schritten

Betreuungsform abgleichen

Passt das Angebot zu eurer Beschäftigtenzahl? Bis 20 Beschäftigte sieht die Regelbetreuung keine festen Einsatzzeiten vor, ein Stundenkontingent ist dort keine Pflicht.

Leistungsumfang benennen lassen

Lasst euch aufschreiben, was enthalten ist: Erstbegehung, Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, anlassbezogene Betreuung und über 20 Beschäftigten Grundbetreuung und betriebsspezifischer Teil. Was davon wird extra berechnet?

Bericht vereinbaren

Der Dienst muss regelmäßig schriftlich oder elektronisch berichten, mit Fortbildungsnachweis und Kennzeichnung digital erbrachter Leistungen. Lasst euch das im Vertrag zusichern.

Keine Stunden auf Vorrat kaufen

Bezahlt nur Einsatzzeit, die die Vorschrift verlangt oder die eure Gefährdungsbeurteilung begründet. Pakete, die jedes Jahr ungenutzt verfallen, verbessern nichts im Betrieb.

Betriebsarzt und Vertretung klären

Fragt, ob der Betriebsarzt mit angeboten wird, wer bei Ausfall einspringt und wie schnell der Dienst bei einem Anlass wie einem Umbau oder einem Unfall reagiert.

Zwei Punkte sorgen in Verträgen oft für Missverständnisse. Erstens darf nur ein Teil der Betreuung digital erbracht werden. In der Regelbetreuung ist das bis zu einem Drittel der Leistungen möglich, wenn der Betrieb durch eine Erstbegehung bekannt ist.31 Ein reines Online-Paket ohne Termin vor Ort genügt also nicht.

Zweitens sind Unterweisungen nicht in der Betreuung enthalten. Sie sind eure eigene Pflicht als Arbeitgeber, vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und danach regelmäßig.23 Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen euch dabei, durchführen und dokumentieren müsst ihr sie selbst. Klingt ein Angebot so, als wäre mit der Betreuung alles erledigt, fragt nach.

Bußgeld

Ohne bestellte Fachkraft kann die Arbeitsschutzbehörde die Bestellung anordnen. Missachtet ihr eine vollziehbare Anordnung, droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.4041

Ein günstiges Angebot ist also nur dann günstig, wenn es zu eurer Betreuungsform passt und Leistungen enthält, die ihr am Jahresende im Bericht wiederfindet.

Wie kommt ihr ohne Stundenpakete zu eurer externen Sifa?

Bei der Deutschen Mittelstandsschutz übernehmen wir die externe Betreuung so, dass ihr nur bezahlt, was euer Betrieb braucht. Wir starten klein: Wir bestellen eure Betriebsbeauftragten, also Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, und erstellen mit euch die Gefährdungsbeurteilung in unserer Software SMART CAMPUS. Danach schauen wir gemeinsam, was noch ansteht, und gehen es Schritt für Schritt an. Die jährlichen Unterweisungen erledigt ihr per E-Learning.

Hat die Berufsgenossenschaft schon eine Prüfung angekündigt, hilft euch unsere Soforthilfe bei der BG-Betriebsprüfung. Die Erstberatung ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten. Wenn ihr eure Beschäftigtenzahl schon kennt, fordert direkt ein unverbindliches Angebot an.

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FAQ zum Thema "Kosten externe Fachkraft für Arbeitssicherheit"

  • Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Das hängt von der Betreuungsform, der Zahl eurer Beschäftigten und eurer Betreuungsgruppe ab. Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Einsatzzeiten, darüber beträgt die Grundbetreuung je nach Gruppe 0,5 bis 2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2). Vergleicht Angebote deshalb immer nach Leistungsumfang und nicht nur nach dem Preis.

  • Darf ein kleiner Betrieb die Sifa extern beauftragen?

    Ja. Nach § 19 ASiG erfüllt ihr eure Bestellpflicht auch, wenn ihr einen überbetrieblichen Dienst verpflichtet. Eine eigene Fachkraft müsst ihr nicht anstellen, die Bestellung muss aber schriftlich erfolgen.

  • Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Die BGW legt die berufsbegleitende Ausbildung auf knapp zwei Jahre an, mit 20 Seminartagen, Online-Lernen und vier Praktika. Bei der VBG umfasst sie in der Regel drei Wochenseminare und vier dreitägige Seminare plus Selbstlern- und Praktikumsphasen. Voraussetzung ist meist ein Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister mit Berufspraxis (§ 4 DGUV Vorschrift 2).

  • Wer zahlt die Fortbildung einer internen Sifa?

    Der Arbeitgeber. § 5 Abs. 3 ASiG verpflichtet euch, die erforderliche Fortbildung zu ermöglichen, die Kosten zu tragen und eine angestellte Sifa dafür unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Die Fortbildungen müssen im Bericht der Sifa nachgewiesen werden.

  • Kann ich als Inhaber die Aufgaben der Sifa selbst übernehmen?

    Nur im Rahmen des Unternehmermodells, und das gilt nicht für jeden Betrieb. Bei der VBG ist es bis 30 Beschäftigte in Gruppe II und bis 50 in Gruppe III möglich, mit Pflichtseminaren und Fortbildungen im Abstand von höchstens drei Jahren. Bei besonderen Anlässen müsst ihr trotzdem Fachkraft und Betriebsarzt hinzuziehen.

  • Muss der Betriebsrat bei der Wahl der Sifa mitreden?

    Ja. Die Bestellung und Abberufung einer angestellten Sifa braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Vor der Verpflichtung eines externen Dienstes oder einer freiberuflichen Fachkraft ist er anzuhören (§ 9 Abs. 3 ASiG).

  • Sind Unterweisungen im Sifa-Vertrag enthalten?

    Nein. Unterweisungen sind eine eigene Pflicht des Arbeitgebers nach § 12 ArbSchG. Fachkraft und Betriebsarzt unterstützen dabei, durchführen und dokumentieren müsst ihr sie selbst.

  • Gibt es ein Bußgeld, wenn wir keine Sifa bestellen?

    Nicht sofort. Die Arbeitsschutzbehörde kann die Bestellung zunächst anordnen (§ 12 ASiG). Wer eine vollziehbare Anordnung missachtet, riskiert eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro (§ 20 ASiG).

Quellen

  1. ASR A4.3 Abschnitt 4 – Mittel zur Ersten Hilfe (BGN-Vorschriftensammlung) ↩
  2. § 4 ArbStättV – Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten ↩
  3. ASR A4.3 – Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024 S. 914 ↩
  4. § 3a ArbStättV – Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ↩
  5. DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Erste-Hilfe-Material ↩
  6. DGUV – Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb ↩
  7. DIN Media – DIN 13157:2021-11 Verbandkasten C ↩
  8. ASR A4.3 Abschnitt 7 – Kennzeichnung ↩
  9. DGUV Fachbereich Erste Hilfe – Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen ↩
  10. VBG Praxis Kompakt – Erste Hilfe und Brandschutz ↩
  11. DGUV Information 204-022 – Erste Hilfe im Betrieb ↩
  12. § 13 ArbSchG – Verantwortliche Personen ↩
  13. § 9 ArbStättV – Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ↩
  14. § 25 ArbSchG – Bußgeldvorschriften ↩
  15. DGUV Vorschrift 1 – VBG-Fassung ↩
  16. § 2 ArbStättV – Begriffsbestimmungen ↩
  17. BAuA – Ortsflexibles Arbeiten ↩
  18. BMAS – Homeoffice ↩
  19. VBG – Mobiles Arbeiten ↩
  20. § 3 ArbSchG – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
  21. § 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↩
  22. § 1 ArbStättV – Ziel, Anwendungsbereich ↩
  23. § 12 ArbSchG – Unterweisung ↩
  24. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩
  25. § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer ↩
  26. § 5 ArbZG – Ruhezeit ↩
  27. § 16 ArbZG – Aushang und Arbeitszeitnachweise ↩
  28. § 8 SGB VII – Arbeitsunfall ↩
  29. § 87 BetrVG – Mitbestimmungsrechte ↩
  30. § 5 ASiG – Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ↩
  31. DGUV Vorschrift 2 – Mustertext 2024 ↩
  32. § 19 ASiG – Überbetriebliche Dienste ↩
  33. DGUV Vorschrift 2 – VBG-Fassung (ab 01.12.2025) ↩
  34. § 2 ASiG – Bestellung von Betriebsärzten ↩
  35. VBG – Die neue DGUV Vorschrift 2 ↩
  36. BGW magazin 2/2025 – Sifa werden ↩
  37. VBG – FAQ Seminare ↩
  38. § 8 ASiG – Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde ↩
  39. § 9 ASiG – Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat ↩
  40. § 12 ASiG – Behördliche Anordnungen ↩
  41. § 20 ASiG – Ordnungswidrigkeiten ↩
  42. § 12 BetrSichV – Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten ↩
  43. § 14 GefStoffV – Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
  44. § 6 GefStoffV – Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung ↩
  45. TRGS 555 – Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten (Fassung 20.04.2017) ↩
  46. § 14 BioStoffV – Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten ↩
  47. DGUV Information 211-010 – Sicherheit durch Betriebsanweisungen ↩
  48. VBG – Betriebsanweisungen (Zeitarbeit) ↩
  49. VBG – Muster-Betriebsanweisung Reinigungs- und Pflegemittel ↩
  50. § 22 BetrSichV – Ordnungswidrigkeiten ↩
  51. § 22 GefStoffV – Ordnungswidrigkeiten ↩
  52. § 26 ChemG – Bußgeldvorschriften ↩
  53. LASI LV 62 – Bußgeldkataloge zur Betriebssicherheitsverordnung ↩
  54. § 3 BetrSichV – Gefährdungsbeurteilung ↩
  55. § 2 BetrSichV – Begriffsbestimmungen ↩
  56. § 4 BetrSichV – Grundpflichten des Arbeitgebers ↩
  57. TRBS 1201 – Anforderungen an Prüfungen und Kontrollen ↩
  58. § 14 BetrSichV – Prüfung von Arbeitsmitteln ↩
  59. VBG – Organisationshilfe Prüfungen von Anlagen, Geräten und Arbeitsmitteln ↩
  60. DGUV Information 208-016 – Prüfung und Instandhaltung von Leitern und Tritten ↩
  61. DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte ↩
  62. DGUV Sachgebiet Lagereinrichtungen – FAQ zur Regalprüfung ↩
  63. BGW – Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ↩
  64. DGUV Vorschrift 3 – § 5 Prüfungen mit Durchführungsanweisung ↩
  65. TRBS 1201 – Personen, die Prüfungen oder Kontrollen durchführen ↩
  66. § 6 ASiG – Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↩
  67. VBG – Neuer Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte ↩
  68. § 22 SGB VII – Sicherheitsbeauftragte ↩
  69. Bundestag – Drucksache 21/4981 ↩
  70. DGUV Regel 100-001, Kapitel 4 (BGN) ↩
  71. § 209 SGB VII – Bußgeldvorschriften ↩
  72. DGUV Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte – FAQ ↩
  73. VBG – Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen ↩
  74. § 23 SGB VII – Aus- und Fortbildung ↩
  75. § 11 ASiG – Arbeitsschutzausschuss ↩
  76. § 9 OWiG – Handeln für einen anderen ↩
  77. VBG – Organisationshilfe Pflichtenübertragung (Stand März 2026) ↩
  78. BG Verkehr – Pflichtenübertragung, Informationen für Arbeitgeber ↩
  79. § 7 ArbSchG – Übertragung von Aufgaben ↩
  80. § 130 OWiG – Verletzung der Aufsichtspflicht ↩
  81. § 1 ASiG – Grundsatz ↩
  82. DGUV – Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft ↩
  83. BGW – überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft ↩
  84. BG BAU – DGUV Vorschrift 2 ab 2027 ↩
  85. BMAS – Das ändert sich im neuen Jahr (2025) ↩
  86. Bundesfamilienministerium – Mutterschutzanpassungsgesetz ↩
  87. § 3 MuSchG – Schutzfristen ↩
  88. DGUV Regel 100-001 (Ausgabe 2025) ↩
  89. § 21 ArbSchG – Zuständige Behörden ↩
  90. BMAS – Arbeitsschutz: Zukunftsfähigkeit stärken, Wirtschaft entlasten ↩
  91. § 6 ArbStättV – Unterweisung der Beschäftigten ↩
  92. § 29 JArbSchG – Unterweisung über Gefahren ↩
  93. § 22 ArbSchG – Befugnisse der zuständigen Behörden ↩
  94. § 17 OWiG – Höhe der Geldbuße ↩
  95. § 19 SGB VII – Befugnisse der Aufsichtspersonen ↩
  96. § 26 ArbSchG – Strafvorschriften ↩
  97. § 23 BetrSichV – Straftaten ↩
  98. § 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung ↩
  99. § 222 StGB – Fahrlässige Tötung ↩
  100. § 30 OWiG – Geldbuße gegen juristische Personen ↩
  101. § 104 SGB VII – Haftungsbeschränkung der Unternehmer ↩
  102. § 105 SGB VII – Haftungsbeschränkung anderer im Betrieb tätiger Personen ↩
  103. § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern ↩
  104. § 6 ArbSchG – Dokumentation ↩
  105. § 10 ArbSchG – Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen ↩
  106. VBG – Brandschutz ↩
  107. DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ↩
  108. BG ETEM – Prüfung elektrischer Betriebsmittel ↩
  109. Anhang ArbMedVV – Anlässe der Vorsorge ↩
  110. § 5 ArbMedVV – Angebotsvorsorge ↩
  111. § 4 ArbMedVV – Pflichtvorsorge ↩
  112. § 3 ArbMedVV – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ↩
  113. § 26 MuSchG – Aushang des Gesetzes ↩
  114. § 193 SGB VII – Anzeigepflicht bei Unfällen ↩
  115. DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention ↩