Kurz erklärt in 30 Sekunden Warum ohne den Betriebsarzt gar nichts läuft

Haben Sie gewusst, dass die Bestellung eines Betriebsarztes in Berlin zu Ihren Verpflichtungen als Unternehmer gehört? Neben der gesetzlichen Pflicht erfüllt der Betriebsarzt allerdings noch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Aufgaben. Somit kommen arbeitsmedizinische Leistungen nicht nur Ihren Mitarbeitern zugute, sondern auch Ihrem Unternehmen.

Ihr Betriebsarzt der Mittelstandsschutz in Berlin unterstützt Sie in folgenden Bereichen:

  • Betriebsbegehungen, arbeitsmedizinische Beratungen, Beratung bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe, berufliche Wiedereingliederung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgen nach staatlichen Rechtsvorschriften, z. B. ArbMedVV, ArbZG (Arbeitszeitgesetz), StSchV (Strahlenschutzverordnung), FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
  • Evaluierung der Arbeitsbedingungen und Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei der Arbeitsgestaltung hinsichtlich der Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Bei Fragen nach einem Arbeitsplatzwechsel und Wiedereingliederungsmaßnahmen nach einer längeren Fehlzeit (BEM-Management)
  • Durchführung von Vor-Ort-Grippeschutzimpfungen

Ein Betriebsarzt passend zu Ihrem Bedarf Unsere Betreuungsmaßnahmen im Überblick

Bei dem vorgeschriebenen Umfang einer Betreuung durch einen Betriebsarzt in Berlin spielt die Größe Ihres Betriebs eine entscheidende Rolle. Dabei ist die Regelbetreuung für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtend. Diese übernehmen wir in Berlin und deutschlandweit für kleine und große Unternehmen.

Für Unternehmen bis 10 Beschäftigten Grundbetreuung

Leistungen der Grundbetreuung

Bei einer Grundbetreuung in Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten ist vorgesehen, dass die Mitarbeiter Ihres Unternehmens sowohl individuell als auch kollektiv vom Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten werden. Genauso werden Sie als Arbeitgeber in allen arbeitsmedizinischen Fragen beraten. Die Grundbetreuung ist mindestens alle fünf Jahre regelmäßig zu wiederholen.

Und was gehört noch dazu?

Darüber hinaus gehört zur Grundbetreuung, dass der Betriebsarzt Ihnen dabei hilft, die Gefahren am Arbeitsplatz zu analysieren und Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen zu unterstützen. Auch, wenn es einmal zu einem Arbeitsunfall kommen sollte, hilft der Betriebsarzt Ihnen dabei, die Ursachen zu klären und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Außerdem unterstützt Sie ein Betriebsarzt bei der Soforthilfe im Falle einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft sowie bei Sitzungen eines Arbeitsschutzausschusses.

Für Unternehmen ab 11 Beschäftigten Regelbetreuung

Leistungen der Regelbetreuung

Die Regelbetreuung für Unternehmen ab 11 Beschäftigten setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Dabei sind die notwendigen Einsatzzeiten von Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit je nach Gefährdungspotential eines Unternehmens und der Anzahl von Beschäftigten durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) klar definiert.

Definition des betriebsspezifischen Teils

Die Ermittlung des Bedarfs an betriebsspezifischer Betreuung und deren Aufteilung auf Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit muss ein Unternehmer unter Berücksichtigung der in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführten Aufgabenfelder und der hierzu genannten Auslöse- und Aufwandskriterien ermitteln. Alle in der Vorschrift aufgeführten Aufgabenfelder sind durch einen Arbeitgeber zu prüfen. Weiterhin sind Inhalt und Dauer von betriebsspezifischen Leistungen zu ermitteln und mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu vereinbaren.

Für Unternehmen mit 10-50 Beschäftigten Alternative Betreuungsform

Das Unternehmermodell als Alternative

Haben Sie in Ihrem Unternehmen mindestens einen und höchstens 50 Beschäftigte, können Sie sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform, dem sogenannten Unternehmermodell, entscheiden. Eine Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme an der alternativen Betreuung ist die Maßgabe, dass Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und in Sachen Arbeitsschutz eigenverantwortlich handeln.

Häufige Fragen Wissenswertes zum Thema Arbeitsmedizin und Betriebsarzt

Warum ist der Betriebsarzt für ein Unternehmen so wichtig?

Erst einmal ist die Bestellung eines Betriebsarztes nicht nur wichtig, sondern eine im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene Maßnahme für Ihr Berliner Unternehmen. Der Betriebsarzt sorgt gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Sicherheitsbeauftragten und natürlich Ihnen dafür, dass die Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Vorsorge in Ihrem Unternehmen gegeben ist.

Der Betriebsarzt hilft Ihnen dabei, potenzielle gesundheitliche Risiken für die Mitarbeiter zu erkennen und von Anfang an auszuschließen. Somit schützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch Ihr Unternehmen von personellen Ausfällen und langen Fehlzeiten. Außerdem ist der Betriebsarzt Ihr Experte für alle Fragen im arbeitsmedizinischen Bereich. Auch Ihre Mitarbeiter haben in ihm oder ihr einen vertrauensvollen Ansprechpartner, der der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Der Betriebsarzt kann sowohl bei Fragen zur allgemeinen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin als auch bei persönlichen Anliegen konsultiert werden.

Begehungen des Betriebsarztes

Die gesetzlichen Pflichten, die Sie zur Arbeitssicherheit und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge einhalten müssen, sind im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz sowie den Vorschriften der DGUV festgehalten. Für die Umsetzung benötigen Sie die Expertise des Betriebsarztes. Die Begehungen dienen dem Kennenlernen der Arbeitsstätte. Hierbei und auch bei weiteren Begehungen können die Betreuungsmaßnahmen geplant werden. Nur, wenn der Arzt Ihren Betrieb gut kennt, können Gefahren erkannt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Auch für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist dies die Voraussetzung.
Darüber hinaus ist eine Begehung auch eine gute Gelegenheit für den Betriebsarzt, im direkten Austausch mit den Mitarbeitern zu besprechen, welche Belastungen vorliegen. So kann er diese Erkenntnisse bei Vorsorgemaßnahmen berücksichtigen und sorgt für mehr Gesundheit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Abgesehen von diesen regelmäßigen Begehungen, gibt es auch solche, die anlassbezogen sind. Das geschieht in folgenden Fällen:

  • Mitteilung einer Schwangerschaft und das damit einhergehende Wirken des Mutterschutzgesetzes
  • Analyse von Unfällen bei der Arbeit oder auf dem weg dorthin
  • bei einer Anfrage beziehungsweise Anordnung von der Aufsichtsbehörde
  • Umzug des Unternehmens an einen neuen Standort oder einer Veränderung am Arbeitsplatz
  • bei berufsbedingten Krankheitsfällen
  • Analyse der Verhältnisse am Arbeitsplatz, wenn die Mitarbeiter dies wünschen.
  • (Wieder-) Einstellung von Mitarbeitern, die ihrer Tätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr vollständig nachgehen können.
  • Wenn neue Arbeitsplätze, -verfahren oder -mittel in der Planung sind.
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längerer krankheitsbedingter Fehlzeit eines Mitarbeiters
  • Unterweisung Ihrer Mitarbeiter durch den Betriebsarzt

Eine weitere wichtige Leistung des Betriebsarztes besteht darin, die Mitarbeiter Ihres Berliner Unternehmens in arbeitsmedizinischen Belangen zu unterweisen. Laut dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Betriebsarzt die Beschäftigten über die gesundheitlichen Risiken und potenzielle Unfallgefahren am Arbeitsplatz in Kenntnis zu setzen. Dazu gehört ebenfalls das Informieren über mögliche Gegenmaßnahmen. Dies umfasst, wie bereits beschrieben, die Unterweisung über psychische und körperliche Belastungen, Ergonomie, Erste Hilfe und Gefahrenstoffe.

Warum ist die arbeitsmedizinische Vorsorge so wichtig?

Neben der informativen und beratenden Funktion übernimmt der Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen eine weitere wichtige Aufgabe: die arbeitsmedizinische Vorsorge. Diese muss an die branchen- und arbeitsplatzspezifischen Voraussetzungen angepasst werden und ist im Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz und den DGUV Vorschriften geregelt. Darüber hinaus haben auch Sie als Unternehmer erhebliche Vorteile von der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Betriebsarzt hilft mit seinen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dabei, berufsbedingte Krankheiten frühzeitig zu erkennen und entgegenzusteuern. Somit können Sie lange, krankheitsbedingte Fehlzeiten vermeiden. Dies wirkt sich wiederum direkt auf die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens aus.

Außerdem können die Mitarbeiter Ihres Unternehmens in Berlin den Wunsch nach einem Vorsorgetermin auch selbst äußern. Die Vorsorge findet im Rahmen der Arbeitszeit statt. Der Zweck der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Evaluierung der gegebenen psychischen und physischen Belastungsfaktoren, die die Tätigkeit für die Mitarbeiter mit sich bringt. Außerdem kann mittels der Vorsorge frühzeitig festgestellt werden, ob bestimmte Tätigkeiten beruflich bedingte Krankheiten fördern.

Zu der Vorsorge gehört ein Beratungsgespräch mit dem Betriebsarzt Ihres Berliner Unternehmens, das eine Anamnese sowie Untersuchungen umfasst. Empfehlungen hierzu finden sich in den DGUV-Grundsätzen. Die Voraussetzung für eine Untersuchung ist jedoch, dass die Mitarbeiter hiermit einverstanden sind. Für Mitarbeiter hat das Gespräch mit dem Betriebsarzt den großen Vorteil, dass sie neben den gemeingültigen Vorsorgemaßnahmen für das Unternehmen auch individuelle Empfehlungen und Präventionsmaßnahmen erhalten.

So sieht es mit einer Eignungsbeurteilung aus

Auch wenn es naheliegend scheint, dass die Eignungsbeurteilung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört, stimmt dies nicht ganz. Vielmehr ist eine solche Beurteilung im Arbeitsrecht verankert. Der Sinn einer Eignungsbeurteilung ist es, zu ermitteln, ob ein Mitarbeiter Tätigkeiten ohne Risiko ausführen kann. Damit der zeitliche Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering ist, wird die Eignungsbeurteilung oftmals mit dem Termin beim Betriebsarzt verbunden.

Diese freiwilligen Vorsorgeangebote können Sie anbieten

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern über die bereits erwähnten arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen hinaus noch mehr bieten möchten, können Sie das in Form von freiwilligen Vorsorgeangeboten tun. Diese können im Bereich der Krebsvorsorge, der reisemedizinischen Beratung oder auch in Form von Grippeschutzimpfungen sein. Der Vorteil: Sie tun nicht nur etwas für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern auch für Ihr Unternehmen. Denn gesunde Mitarbeiter arbeiten produktiver, sind zufriedener und auch die krankheitsbedingten Fehlzeiten werden sich verringern.

Was hat der Betriebsarzt mit der Gefährdungsbeurteilung zu tun?

Als Arbeitgeber Ihres Berliner Unternehmens liegt die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Verantwortung. Das heißt, dass Sie die Gefahren und Risiken ermitteln müssen, denen Ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Professionelle Hilfe bekommen Sie dabei von Ihrem zuständigen Betriebsarzt. Er oder sie kann durch die arbeitsmedizinische Expertise gut einschätzen, welche Arbeitsmittel und Tätigkeiten potenziell gefährlich sein können.

Außerdem erfährt der Betriebsarzt im Zuge von persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern, welchen psychischen und physischen Belastungen diese ausgesetzt sind. Durch diese Erkenntnisse kann er mit Ihnen an entsprechenden Gegenmaßnahmen arbeiten. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen für schwangere Mitarbeiterinnen ist der Betriebsarzt durch seine Kenntnisse und Erfahrung eine wertvolle Unterstützung.

Darüber hinaus kann Ihnen Betriebsarzt bei einer erneuten Gefährdungsbeurteilung behilflich sein, wenn dies durch einen Arbeitsunfall notwendig wird. Auch bei einer veränderten Gesetzgebung oder neuen Arbeitsumständen beziehungsweise -werkzeugen unterstützt der Betriebsarzt Sie dabei, die Risiken für die Mitarbeiter neu zu evaluieren.

Der Betriebsarzt unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung

Der Dreh- und Angelpunkt einer wirksamen Aufrechterhaltung der Arbeitssicherheit und der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter stellt die Gefährdungsbeurteilung dar, die wir ja bereits kurz erwähnt haben. Die Notwendigkeit einer solchen Gefährdungsbeurteilung ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gesetzlich festgehalten. Darin heißt es, dass potenzielle Risiken am Arbeitsplatz analysiert und festgehalten werden müssen. Im nächsten Schritt sollen diese Erkenntnisse dazu genutzt werden, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Die Verantwortlichkeit liegt dabei alleine bei Ihnen, dem Arbeitgeber. Dabei spielt die Anzahl der Beschäftigten keine Rolle. Das heißt, dass eine Gefährdungsbeurteilung bereits vorliegen muss, wenn Sie nur einen Mitarbeiter in Ihrem Berliner Unternehmen beschäftigen. Die Gefährdungsbeurteilung muss allerdings erstellt werden, bevor Ihre Mitarbeiter das erste Mal ihre Tätigkeiten ausführen. Auch bei einer Gefährdungsbeurteilung für Schwangere gilt es einiges zu beachten.

Die Phasen einer effektiven Gefährdungsbeurteilung

Sofern sich an den Arbeitsumständen, den verwendeten Mitteln und der Rechtslage nichts ändert, sieht das Gesetz nicht vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung mehrmals durchgeführt werden muss. Für die initiale Gefahrenanalyse gilt es, verschiedene Phasen zu durchlaufen. Diese gewährleisten, dass eine gute und effektive Grundlage für das Gesundheits- und Sicherheitsmanagement geschaffen wird.

1. Phase: eine gründliche Planung

Zuallererst muss die Gefährdungsbeurteilung geplant werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie als Arbeitgeber den Ansporn haben, die Gefahrenanalyse sachgerecht und präzise durchzuführen. Die Beurteilung ist ein elementarer Faktor bei der beständigen Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und Arbeitssicherheit. Der Betriebsarzt hilft Ihnen bei der Planung. Außerdem erhalten Sie Hinweise zur korrekten Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung.

2. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Durchführung der Analyse liegt der Fokus auf folgenden potenziellen Gefährdungen:

  • Arbeitsstoffe biologischer Art
  • Gefahrenstoffe, die allergisch, toxisch, kanzerogen und in manchen Fällen sogar ergutverändernd wirken können
  • Arbeiten, die die Atemwege oder Haut schädigen können
  • Vibrationen und Lärm
  • Lasten, die manuell bewegt werden,Tätigkeiten, die mit den Händen ausgeführt werden, und das Arbeiten in bestimmten Haltungen
  • Belastungen psychischer Natur und Traumata
  • das Tragen von Schutzkleidung
  • betriebliche Auslandsreisen
  • Gefährdungen, die Personen betreffen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, darunter Schwangere und Jugendliche

3. Kontinuierliche Verbesserung

Der Betriebsarzt in Ihrem Unternehmen ist Ihnen dabei behilflich, die geltenden Maßnahmen beständig zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Wenn es einen Arbeitsunfall gab, wird der Betriebsarzt Sie dazu auffordern, die Beurteilung der bestehenden Gefahren zu erneuern. Selbiges gilt, wenn es zu berufsbedingten Krankheiten bei Ihren Mitarbeitern kommt. Auch bei einer Gesetzesänderung oder der Nutzung neuer Arbeitsmittel müssen die Risiken neu evaluiert werden.

Welche Rolle spielt der Betriebsarzt beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)?

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist eine wichtige Maßnahme, die bei Mitarbeitern greift, die sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen sind. Das Anbieten des BEM ist nach SGB IX, § 84 (2) Ihre Pflicht als Arbeitgeber. Wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist, können Sie die Expertise des Betriebsarztes hinzuziehen, wenn es um unterstützende Maßnahmen und Leistungen geht.

Ebenfalls gilt das Betriebliche Eingliederungsmanagement, wenn ein Mitarbeiter über das Jahr verteilt sechs Wochen oder mehr krank war. Das BEM ist dabei eine Maßnahme, die Sie Ihren Mitarbeitern anbieten müssen. Dem Betriebsarzt kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Er kann den betroffenen Mitarbeiter darüber aufklären, welcher Sinn und welche Vorteile das BEM hat und als medizinische Fachkraft bei allen aufkommenden Fragen zur Seite stehen. Durch die ärztliche Schweigepflicht des Betriebsarztes kann dieser auch als absolute Vertrauensperson für den betroffenen Mitarbeiter gesehen werden.

Wenn einen Ihrer Mitarbeiter ein Schicksalsschlag ereilt und er oder sie infolge dessen für sechs Wochen oder länger ausfällt, ist es notwendig, die anschließende Rückkehr in den Arbeitsalltag so leicht wie möglich zu machen. Selbiges gilt auch, wenn der Arbeitnehmer mit Unterbrechungen sechs Wochen oder länger gefehlt hat.

Was hat der Betriebsarzt mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu tun?

BGM steht für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Für die Gesundheit am Arbeitsplatz spielt der Betriebsarzt eine zentrale Rolle. Er oder sie ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheit und der Unfallverhütung dienen. Auch wenn neue Arbeitsprozesse oder Arbeitsmittel eingeführt werden, können Sie auf die Expertise des Betriebsarztes vertrauen. Genauso ist der Betriebsarzt für Ihre Mitarbeiter ein wichtiger Ansprechpartner, und zwar nicht nur, wenn es um medizinische Fragen geht, die die Arbeitsstätte betreffen. Auch bei individuellen arbeitsmedizinischen Belangen kann der Betriebsarzt konsultiert werden. So vermitteln Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie in Ihrem Unternehmen gut aufgehoben sind.

Führt der Betriebsarzt auch Grippeschutzimpfungen aus?

Ja, eine Grippeschutzimpfung kann im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge durchgeführt werden. Für Ihre Mitarbeiter hat dies den Vorteil, dass Sie nicht extra ihren Hausarzt aufsuchen müssen, sondern die Schutzimpfung während der Arbeitszeit erledigen können. Außerdem entfällt somit das Risiko, eine Erkrankung zu bekommen, die nicht nur lange andauert, sondern teils auch schwer verläuft. Für Sie als Arbeitgeber ergibt sich der Vorteil, dass sie langen, krankheitsbedingten Fehlzeiten und somit auch einem wirtschaftlichen Schaden vorbeugen. Wenn nämlich erst einmal jemand aus einer Abteilung erkrankt ist, geht die Grippe schnell um. Für mehr Informationen zum Thema Grippeschutz können wir Ihnen diesen Blogbeitrag empfehlen.